Anwaltskanzlei

Jörg Schmidt

Rechtsanwalt


Fachanwalt für

Arbeitsrecht & Familienrecht

Kanzlei Jörg Schmidt

Dr.-Ernst-Str. 1

57074 Siegen


Tel: +49 271 334443

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Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Die meisten Menschen kommen mit den weit verzweigten Regelungen des Familienrechts im Zusammenhang mit einer Ehescheidung in Berührung und bedienen sich hier der Hilfe eines Rechtsanwalts. Bei Scheidung einer Ehe bestimmt das Familiengericht über die Ausübung der elterlichen Sorge und führt den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich durch. Diese Verfahren werden von Amts wegen eingeleitet, es sei denn, minderjährige Kinder sind nicht vorhanden und der Versorgungsausgleich wurde wirksam ausgeschlossen.

 

Das Vierte Buch des BGB ist unter der Überschrift "Familienrecht" in die drei Abschnitte "Bürgerliche Ehe", "Verwandtschaft" und "Vormundschaft" gegliedert. Damit wird der vom Familienrecht geregelte Bereich bezeichnet. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hinzuziehung mindestens eines Rechtsanwalts bei der Ehescheidung hat gute Gründe. Die Regelungen und Regelungsvoraussetzungen sind äußerst komplex und in ihren Folgen für den Laien nur schwer abzuschätzen. Die Möglichkeit der einvernehmlichen Scheidung ist bei interessengerechter Beratung die Chance, eine Ehe mit Würde und Anstand zu beenden. Wir versuchen daher stets, zunächst auf eine einvernehmliche Scheidung hinzuwirken. Sollte kein Einvernehmen erzielt werden, setzten wir das Verfahren natürlich auch streitig fort.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor oder zu Beginn der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, können wir Ihnen in einem Beratungsgespräch aufzeigen.

 

 

Ich unterstützen Sie in folgenden Themenbereichen


  • Gestaltung eines Ehe- oder Partnerschaftsvertrages
  • Lebenspartnerschaften
  • Das gemeinsame Vermögen und die Regulierung von gemeinsamen Schulden
  • rechtliche, steuerliche und finanzielle Bedeutung einer Scheidung
  • Höhe und Durchsetzung etwaiger Unterhaltszahlungen
  • Regelung der Rentenansprüche
  • das Sorgerecht für gemeinsame Kinder
     

Viele nützliche Informationen zum Thema Scheidung, Unterhalt, Scheidungskosten und Kinder finden Sie auch auf: http://www.scheidung.org

 

Einen Überblick über die wichtigsten Themen in Bezug auf das Familienrecht bietet das Online-Magazin Familienrecht. Sie finden das Magazin unter: http://www.fachanwalt.de/magazin/familienrecht/

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